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   BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95   

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BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95 (https://dejure.org/1995,14697)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1995 - 2 B 32.95 (https://dejure.org/1995,14697)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 2 B 32.95 (https://dejure.org/1995,14697)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der angefochtenen Stellenbesetzung - Rechtssystematischer Unterschiedes zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Die Beschwerde hat dagegen nicht dargetan, welche Beweiserhebung sich weshalb dem Berufungsgericht - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. unter anderen Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.) - hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. unter anderem Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. unter anderem Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Im übrigen brauchte sich das Berufungsgericht neben der Darlegung der für seine Entscheidung maßgebenden Erwägungen nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten, die ihm nicht entscheidungserheblich erschien, ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - , sowie auch § 313 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätten aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht oder beruhen kann (stRspr; unter anderem Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. unter anderem Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Hierzu hat die Beschwerde nichts vorgetragen, der in der Beschwerde enthaltene kurze Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - genügt nicht.
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Urteilsverkündung - Mitwirkende Richter

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Eine Urteilsbegründung genügt schon dann den verfahrensrechtlichen Anforderungen, wenn sie die das Urteil tragenden Überlegungen vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 78.75 - ).
  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Von fehlender Begründung eines Urteils kann weiter nur gesprochen werden, wenn ein grober Formfehler vorliegt (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - ).
  • BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68

    Erhöhung eines Unterhaltsbetrages - Zahlung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95
    Eine Urteilsbegründung genügt schon dann den verfahrensrechtlichen Anforderungen, wenn sie die das Urteil tragenden Überlegungen vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 78.75 - ).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 4 CB 46.81

    Bezugnahme eines Urteils auf die Gründe eines anderen zwischen denselben

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